Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website www.dga-portal.de. Herausgeber dieser Website ist das Statistische Bundesamt (StBA), vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes.
Das StBA als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 ist bestrebt, die Internetseite und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.
Bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Webseite standen Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Der Webauftritt ist mit den Anforderungen nicht durchgehend vereinbar. Es gibt Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
Eine detaillierte Prüfung der Konformität mit den Anforderungen steht noch aus.
Es ist davon auszugehen, dass einige Elemente (beispielsweise PDF-Dokumente, Farbkontraste oder die Tastaturbedienung) nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind.
Ein vollständiger Test unserer Website auf Barrierefreiheit nach den Kriterien der BITV wird 2027 durchgeführt.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Seite www.dga-portal.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. über unser Kontaktformular.
Sie können uns auch per E-Mail erreichen: E-Mail: barrierefreiheit-dga@destatis.de
Schlichtungsverfahren
Sollte auch nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Aufgabe der Schlichtungsstelle BBG ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle. Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de auch direkt anschreiben.
