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Über die Kompetenzstelle

Die Kompetenzstelle unterstützt öffentliche Stellen bei der Bereitstellung von geschützten Daten.

Woher wir kommen

Der Data Governance Act (DGA) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU 2022/868), die das Vertrauen in den Datenaustausch stärken und die Verfügbarkeit von Daten für Innovationen erhöhen soll.

Er entstand als Teil der im Februar 2020 vorgestellten europäischen Datenstrategie. Ziel dieser Strategie ist es, die Europäische Union (EU) durch einen einheitlichen Binnenmarkt für Daten zu einer Vorreiterin in der globalen Datenwirtschaft zu machen.

Mit dem Daten-Governance-Gesetz (DGG) werden die Vorgaben des DGA in nationales Recht umgesetzt. Es ist am 19. Mai 2026 in Kraft getreten und überträgt dem Statistischen Bundesamt (StBA) zentrale Aufgaben bei der praktischen Umsetzung des DGA in Deutschland.

Lesen Sie hier eine einfache Einführung in die Ziele des Data Governance Act.

Wer wir sind

Das StBA ist eine Bundesoberbehörde, die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) gehört. Das BMI übt die Dienstaufsicht aus. 

Die Kernaufgabe des StBA ist es, Informationen, Daten und Statistiken für Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung zu stellen.

Zudem übernimmt das Statistische Bundesamt weitere Aufgaben, wie den Betrieb von Verwaltungsregistern, der abgeschottet von der restlichen Statistikproduktion erfolgt. 

Hier finden Sie die zentrale Website des Statistischen Bundesamtes

Was wir machen

Mit dem DGG erhält das StBA nun die folgende zentrale Aufgabe für den DGA:

  • Zuständige Stelle für die Unterstützung der öffentlichen Stellen, die Zugang zur Weiterverwendung von Daten gewähren oder verweigern (Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung [EU] 2022/868)

 Die Fachaufsicht für den DGA liegt bei dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). 

Was ist darunter zu verstehen:

Konkret bedeutet das, dass wir

  •    datenhaltende Stellen bei der Anonymisierung und Pseudonymisierung geschützter Daten aus öffentlicher Hand technisch unterstützen
  •    vertrauenswürdige Strukturen für die Datenweitergabe und -nutzung aufbauen
  •    bei der Bearbeitung von Datenanfragen aus öffentlichen Einrichtungen, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik unterstützen

Wo wir stehen

Mit Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt ein schrittweiser Aufbau der personellen, technischen und rechtlichen Infrastruktur bis Ende 2029.

Die Bundesnetzagentur

Während das StBA für die operative Unterstützung bei Verwaltungsdaten zuständig ist, übernimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen des Daten-Governance-Gesetzes (DGG) Aufsichtstätigkeiten über Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen. Datenvermittlungsdienste ermöglichen den Datenaustausch zwischen Dateninhabenden und Nutzenden, ohne die Daten selbst für eigene Zwecke zu verwerten. Datenaltruistische Organisationen sammeln freiwillig bereitgestellte Daten von Personen oder Unternehmen und stellen diese ohne Gewinnabsicht für Zwecke des Gemeinwohls bereit.

Hier finden Sie umfassende Informationen zu den Aufgaben der BNetzA. 

Zuständigkeitswechsel: GovData ist die zentrale Informationsstelle nach dem Data Governance Act

Das Metadatenportal GovData übernimmt ab sofort die Aufgaben der nationalen zentralen Informationsstelle nach Art. 8 des europäischen Data Governance Acts i.V.m. 2 Absatz 3 Nummer 2 DGG.  

Was bedeutet das?

Rechtlicher Hintergrund: Die Zuständigkeit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) basiert auf einem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern im IT-Planungsrat vom 17. Juni 2026, der am 06. Juli 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Im nationalen Gesetz ist die Rolle des StBA als zentrale Informationsstelle nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 DGG von Anfang an nur als Übergangslösung bis zu einer dauerhaften Zuweisung an eine neue Stelle angelegt.

Zuständigkeit der FITKO: Die FITKO wurde mit dem Betrieb der zentralen Informationsstelle beauftragt. Das Portal GovData übernimmt damit mit Wirkung vom 06. Juli 2026 dauerhaft das Anfragenmanagement und das Metadatenportal. Die Aufgabe ist damit entsprechend der gesetzlichen Übergangslösung bereits kurz nach Inkrafttreten des DGG am 19. Mai 2026 vom StBA auf die FITKO übergegangen. 
Die Geschäftsstelle der FITKO im Bereich GovData ist wie folgt für Fragen zur Metadatenbank und zur Unterstützung datenhaltender Stellen bei der Bereitstellung von Metadaten gemäß DGA erreichbar: govdata@fitko.de

 

Kontakt

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