Woher wir kommen
Der Data Governance Act (DGA) ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU 2022/868), die das Vertrauen in den Datenaustausch stärken und die Verfügbarkeit von Daten für Innovationen erhöhen soll.
Er entstand als Teil der im Februar 2020 vorgestellten europäischen Datenstrategie. Ziel dieser Strategie ist es, die Europäische Union (EU) durch einen einheitlichen Binnenmarkt für Daten zu einer Vorreiterin in der globalen Datenwirtschaft zu machen.
Mit dem Daten-Governance-Gesetz (DGG) werden die Vorgaben des DGA in nationales Recht umgesetzt. Es ist am 19. Mai 2026 in Kraft getreten und überträgt dem Statistischen Bundesamt (StBA) zentrale Aufgaben bei der praktischen Umsetzung des DGA in Deutschland.
Lesen Sie hier eine einfache Einführung in die Ziele des Data Governance Act.

Informationen, Daten und Statistiken für Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung zu stellen, ist die Kernaufgabe des Statistischen Bundesamtes.
Wer wir sind
Das StBA ist eine Bundesoberbehörde, die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) gehört. Das BMI übt die Dienstaufsicht aus.
Die Kernaufgabe des StBA ist es, Informationen, Daten und Statistiken für Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung zu stellen.
Zudem übernimmt das Statistische Bundesamt weitere Aufgaben, wie den Betrieb von Verwaltungsregistern, der abgeschottet von der restlichen Statistikproduktion erfolgt.
Hier finden Sie die zentrale Website des Statistischen Bundesamtes
Was wir machen
Mit dem DGG erhält das StBA nun die folgende zentrale Aufgabe für den DGA:
- Zuständige Stelle für die Unterstützung der öffentlichen Stellen, die Zugang zur Weiterverwendung von Daten gewähren oder verweigern (Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung [EU] 2022/868)
Die Fachaufsicht für den DGA liegt bei dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).
Was ist darunter zu verstehen:
Konkret bedeutet das, dass wir
- datenhaltende Stellen bei der Anonymisierung und Pseudonymisierung geschützter Daten aus öffentlicher Hand technisch unterstützen
- vertrauenswürdige Strukturen für die Datenweitergabe und -nutzung aufbauen
- bei der Bearbeitung von Datenanfragen aus öffentlichen Einrichtungen, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik unterstützen
Wo wir stehen
Mit Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt ein schrittweiser Aufbau der personellen, technischen und rechtlichen Infrastruktur bis Ende 2029.
Die Bundesnetzagentur
Während das StBA für die operative Unterstützung bei Verwaltungsdaten zuständig ist, übernimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen des Daten-Governance-Gesetzes (DGG) Aufsichtstätigkeiten über Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen. Datenvermittlungsdienste ermöglichen den Datenaustausch zwischen Dateninhabenden und Nutzenden, ohne die Daten selbst für eigene Zwecke zu verwerten. Datenaltruistische Organisationen sammeln freiwillig bereitgestellte Daten von Personen oder Unternehmen und stellen diese ohne Gewinnabsicht für Zwecke des Gemeinwohls bereit.
Hier finden Sie umfassende Informationen zu den Aufgaben der BNetzA.
